Transparent / Datenstand 08.11.2026
Methodik und Datenquellen
Parameter für 2027
- Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %. Ermäßigt: 14,0 %, hier nur für freiwillig Versicherte ohne Krankengeld wählbar.
- BBG Krankenversicherung: 76.500 € jährlich / 6.375 € monatlich. Quelle: BMAS-Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026; die Mitteilung nennt die noch erforderliche Zustimmung des Bundesrats. Vor produktiver Veröffentlichung den endgültigen Verordnungsstand prüfen.
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 2,9 %, laut BMG am 30.10.2026 festgelegt, unverändert gegenüber 2026. Der Durchschnitt ist kein individueller Kassensatz. Eine Bundesanzeiger-Fundstelle wird hier nicht behauptet.
Rechenweg
Basis = min(monatliche beitragspflichtige Einnahmen, 6.375 €). Bei „BBG erreicht“ wird direkt mit 6.375 € gerechnet. Gesamtbeitragssatz = Grundbeitrag + individueller Zusatzbeitrag.
Angestellt: Basis × (7,3 + Zusatzbeitrag / 2) / 100. Selbstständig oder freiwillig im Vollbeitragsmodell: Basis × (14,6 + Zusatzbeitrag) / 100; bei zulässiger ermäßigter Wahl 14,0 statt 14,6.
Beide Monatsbeiträge werden kaufmännisch auf Cent gerundet. Monatliche Ersparnis = aktueller minus neuer gerundeter Beitrag. Jahreswerte = Monatswerte × 12. Negative Ersparnis bedeutet Mehrkosten. Beispiel: 4.000 € × 8,945 % = 357,80 € aktuell; 4.000 € × 8,445 % = 337,80 € nach Wechsel; 240,00 € Ersparnis in zwölf Monaten.
Grenzen der Schätzung
Keine Berechnung von Midijob-Sonderregeln, Mehrfachbeschäftigung, Renten, Familienversicherung oder Mindestbeiträgen. Bei freiwillig Versicherten und Selbstständigen können weitere Einkünfte zählen. Eine Mindestbemessung von 1.376,67 €/Monat kann gelten (Bezugsgröße 4.130 € / 3, gerundet); diese wird nur als Hinweis angezeigt. Für freiwillig versicherte Beschäftigte kann ein Arbeitgeberzuschuss hinzukommen.
Die Ersparnis gilt für zwölf unveränderte volle Beitragsmonate ab Wechsel, ohne Steuerwirkung. Nicht jeder kann jede Kasse wählen.
Primärquellen
Modellrechnung ohne Pflegeversicherung, Steuereffekte oder Arbeitgeberzuschüsse für freiwillig Versicherte. Weitere beitragspflichtige Einkünfte und Mindestbemessung sind nicht automatisch berücksichtigt. Keine Rechts- oder Steuerberatung.